Politische Arbeit
05.06.2024
Antrag zur Einschränkung von Cannabiskonsum auf städtischen Grundstücken und Hinweise auf Präventions- und Interventionsangebote
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat der Stadt Ulrichstein wird beauftragt, den Konsum von Cannabis auf folgenden städtischen Grundstücken zu verbieten:
1. Dorfgemeinschaftshäuser und Mehrzweckhallen aller Stadtteile
2. Gelände der Feuerwehrstützpunkte aller Stadtteile
3. Museum im Vorwerk Ulrichstein
4. Stadtpark Ulrichstein
5. Schlossberg und Vogelsberggarten Ulrichstein
6. Ärztehaus Ulrichstein
Des Weiteren sollten Hinweise auf Präventions- und Interventionsangebote in den Jugendräumen der Stadt, Dorfgemeinschaftshäusern und Mehrzweckhallen und dem Ärztehaus in Ulrichstein angebracht werden.
Begründung:
Die beschlossene Teillegalisierung des Cannabiskonsums in Deutschland ist hinsichtlich seines Schutzes für Kinder, Jugendliche und Menschen, welche nicht mit dem Konsum von Cannabis in Kontakt geraten wollen, unzureichend. Um ihre oben genannten Bürgerinnen und Bürger zu schützen sollte die Stadt Ulrichstein an bestimmten Plätzen in der Großgemeinde den Konsum verbieten und Hinweise auf Präventions- und Interventionsangebote leisten. Die im Antragstext genannten Plätze wurden ausgewählt, da besonders dort Minderjährige und Personen zusammenkommen, für die der Kontakt zu Cannabis verhindert werden muss oder sollte.
Durch die genannten Vorhaben nimmt die Stadt Ulrichstein eine verantwortungsbewusste Haltung gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern ein und trägt ein Stück weit zum Schutz der Menschen bei, welche sich noch nicht vollständig selbst schützen können oder sich den Schutz durch die Stadt wünschen würden.
Dieser Antrag fordert bewusst keine Überprüfung des Einhaltens des Verbotes durch die Stadt Ulrichstein, um die Stadtverwaltung nicht zu belasten. Ähnlich wie bei anderen Vorschriften oder Verboten durch die Stadt soll hierbei auf die Vernunft basierte Einhaltung durch die Bürgerinnen und Bürger abgezielt werden.
04.04.2024
Antrag für die regelmäßige Durchführung eines offiziellen Jahresempfanges für die Neugeborenen eines Jahres durch die Stadt Ulrichstein
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Ulrichstein führt zu einem selbst gewählten Zeitpunkt einen offiziellen feierlichen Jahresempfang für die neugeborenen Kinder und deren Eltern eines jeden Jahres durch.
Begründung:
Einer der wichtigsten Vorteile eines offiziellen Jahresempfanges ist die Stärkung des Gemeinschaftsgefühls. Durch diese Veranstaltung haben Eltern die Möglichkeit, sich zu vernetzen, Erfahrungen auszutauschen und wertvolle Freundschaften zu schließen. Darüber hinaus bietet ein solcher Empfang eine Plattform für den Austausch wichtiger Informationen über lokale Ressourcen wie Gesundheitsdienste, Kinderbetreuung und Bildungsangebote. Diese Informationen sind für frischgebackene Eltern besonders wertvoll und können dazu beitragen, dass sie sich besser in ihrer Gemeinde orientieren können. Ein weiterer positiver Effekt liegt in der Stärkung des familienfreundlichen Images der Stadt. Die Veranstaltung zeigt, dass die Stadt Ulrichstein sich um ihre jüngsten Mitglieder kümmert und schafft eine positive Atmosphäre, die Familien ermutigt, in unserer Stadt zu leben und sich aktiv einzubringen. Dies wiederum kann zu langfristigen Bindungen zwischen den Familien und der Gemeinschaft führen.
Ein vorbildliches Beispiel für einen solchen Jahresempfang bietet die Gemeinde Feldatal, welche diese Tradition schon seit Jahren pflegt und sie öffentlichkeitswirksam durch die Presse begleiten lässt.
04.04.2024
Antrag zur Änderung der Leitlinie für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen
in der Stadt Ulrichstein
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Leitlinien für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in der Stadt Ulrichstein werden unter dem Punkt „3.3. Landwirtschaftliche Qualität der Böden“ wie folgt ergänzt:
„Es sollten vorerst keine landwirtschaftlichen Nutzflächen in Betracht gezogen werden, welche im Sinne der Landwirtschaft besser zu bewirtschaften und mit Maschinen zu bearbeiten sind. Vorrangig sollten Flächen genutzt werden, welche nicht für Mäharbeiten und die Produktion von Futter in Frage kommen. Um diese Flächen bestimmen zu können, sollten die Bewirtschafter oder die Ortslandwirte dazu befragt werden.“
Begründung:
Die zurückliegende Diskussion um die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage im Gilgtal hat gezeigt, dass die Leitlinien zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen noch Lücken hinsichtlich der Bewirtschaftbarkeit der Flächen aufweisen. Die Qualität einer Nutzfläche definiert sich nicht nur aus der EMZ, welche alle in einem sehr ähnlichen Bereich liegen, sondern vor allem durch die Bewirtschaftbarkeit durch Maschinen. So weist z.B. eine Fläche mit einer höheren EMZ, welche jedoch nicht zur Futterproduktion nutzbar ist, eine geringere Qualität im Sinne der Landwirtschaft auf, als eine Fläche mit niedrigerer EMZ, welche jedoch besser zu bewirtschaften ist. Eine ausschließliche Nutzung dieser landwirtschaftlich qualitativ hochwertigen Flächen, würde zu einer zu starken Belastung der ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe führen. Die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen ist nichtsdestotrotz als sehr sinnvoll, erst recht unter Betrachtung der Wertschöpfung für Anteilnehmer und der Stadt, anzusehen. Die reale Qualität für die Landwirtschaft unter dem Gesichtspunkt der Bewirtschaftbarkeit darf allerdings nicht außer Acht gelassen werden.
06.09.2023
Antrag zur Förderung regionaler Verkaufsautomaten durch die Stadt Ulrichstein
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Ulrichstein fördert die Errichtung von regionalen Verkaufsautomaten, welche von vorrangig regionalen Gewerbetreibenden oder von Privatpersonen aufgestellt und betrieben werden. Die Förderung der Verkaufsautomaten sollte durch die Zurverfügungstellung von städtischen Aufstellplätzen, Wasser und Strom verwirklicht werden. Für die bauliche Umsetzung, Wartung und Unterhaltung ist der Betreiber zuständig. Des Weiteren sollte in regelmäßigen Abständen auf die Förderung in den Ulrichsteiner Nachrichten sowie in der Ulrichstein App hingewiesen werden. Die formale und rechtliche Umsetzung der Förderung obliegt der Stadtverwaltung, um den bestmöglichen Ablauf zu gewährleisten.
Begründung:
Regionale Verkaufsautomaten spielen mittlerweile eine immer wichtigere Rolle in ländlichen Regionen und bieten eine Vielzahl von Vorteilen. Einer der Hauptgründe für ihre Bedeutung liegt in der Erreichbarkeit von Produkten. Vor allem für ältere oder kranke Menschen ist es oft ein Hindernis Supermärkten oder Geschäften zu erreichen, wodurch der Zugang zu bestimmten Produkten erschwert wird. Regionale Verkaufsautomaten lösen dieses Problem, indem sie den Bewohnern ermöglichen, eine Vielzahl von Produkten direkt vor Ort zu erwerben, ohne weite Strecken zurücklegen zu müssen. Zudem sind diese Automaten nicht an Öffnungszeiten gebunden. Dies ist besonders vorteilhaft für Berufstätige, die möglicherweise keine Zeit haben, während der regulären Öffnungszeiten eines Ladens einzukaufen. Regionale Verkaufsautomaten haben auch positive Auswirkungen auf die Qualität und Frische der angebotenen Produkte. Sie können frische, lokal angebaute Lebensmittel anbieten, die direkt von Bauernhöfen oder lokalen Lebensmittelproduzenten stammen. Darüber hinaus tragen regionale Verkaufsautomaten zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft bei. Indem die Bewohner ihre Produkte aus diesen Automaten beziehen, fließen die Einnahmen direkt an lokale Landwirte und Kleinunternehmer. Dies stärkt die Gemeinschaft und fördert nachhaltiges Wirtschaftswachstum in der Region. Durch eine gezielte Förderung kann die Stadt Ulrichstein dazu beitragen, die vorangegangenen Ziele regionaler Verkaufsautomaten zu verwirklichen und trägt zu einer Verbesserung der öffentlichen Nahversorgung bei.
09.02.2023
Antrag zur Teilnahme am landesweiten Mängelmelder Hessen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat und die Stadtverwaltung werden beauftragt, an der Initiative des landesweiten „Mängelmelder Hessen“ teilzunehmen. Entsprechende Informationen über den Mängelmelder selbst sowie dessen Funktionsweise sollten auf der Webseite der Stadt Ulrichstein und in den Ulrichsteiner Nachrichten verbreitet werden.
Begründung:
Der "Mängelmelder Hessen" ist ein Online-Portal, das von der hessischen Landesregierung betrieben wird und es Bürgern ermöglicht, Mängel und Probleme direkt an die zuständigen Behörden zu melden. Dies kann über eine Webseite erfolgen. Die Meldungen werden dann an die zuständige Stelle weitergeleitet, die für deren Behebung verantwortlich ist. Die Meldungen können unter anderem beinhalten: Straßenschäden, Probleme mit der öffentlichen Beleuchtung, Müllprobleme, wie z.B. illegal entsorgter Müll, Vandalismus und andere öffentliche Probleme, wie z.B. defekte Hydranten oder Schäden an öffentlichen Gebäuden. Die Benutzer können bei der Meldung auch Fotos und weitere Informationen bereitstellen, um die Lage genauer zu beschreiben. Nach der Meldung erhält der Benutzer eine Bestätigung und kann den Fortschritt der Bearbeitung verfolgen. Das Ziel des "Mängelmelder Hessen" ist es, die Kommunikation zwischen den Bürgern und den Behörden zu verbessern und eine schnellere und effektivere Behebung öffentlicher Probleme zu ermöglichen. Die Teilnahme an dem Projekt ist kostenfrei und über 300 Kommunen nehmen in Hessen bereits daran teil.
Anmerkung: Kurz vor Eingang des Antrags wurde der Auftrag durch die Stadtverwaltung erledigt
01.12.2021
Antrag der CDU-Fraktion auf eine gemeinsame Ortsbegehung aller Ortsteile von Ulrichstein durch den Magistrat sowie den Bau- und Planungsausschuss
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den „Bau- und Planungsausschuss“
1. Gemeinsam mit dem Magistrat Termine für eine Ortsbegehung zu finden und diese wahrzunehmen, um sich von der aktuellen Mängelsituation in den jeweiligen Stadtteile ein Bild machen zu können.
2. Gemeinsam soll ein infrastruktureller „Mängelkatalog“ aller Stadtteile erarbeitet werden, welcher die einzelnen Mängel nach ihrer Dringlichkeit ordnet.
Begründung:
Eine Ortsbegehung der einzelnen Stadtteile ist wichtig, um die Instandhaltung einer guten kommunalen Infrastruktur zu gewährleisten. Hierbei ist vor allem ein zielgerichtetes Eingreifen
gefragt, da bei einer längeren Untätigkeit große Instandsetzungskosten auf die Stadt Ulrichstein zukommen. Da die Stadt nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, um alle Mängel gleichzeitig zu beheben, ist es unerlässlich, eine genaue Analyse der Dringlichkeit solcher baulicher Maßnahmen vorzunehmen.
10.09.2021
Antrag der CDU Fraktion auf Überprüfung einer Erweiterung des evangelischen Kindergartens in Ulrichstein
Als Alternative zu einem Anbau an den evangelischen Kindergarten in Ulrichstein soll die Möglichkeit einer Erweiterung durch Module vom Magistrat der Stadt Ulrichstein überprüft werden. Belastbare Zahlen für diese Erweiterung sollten bis zur Sitzung am 22.10.2021 spätestens vorliegen.
Begründung:
Die Bereitstellung von kommunaler Infrastruktur in Form von Kindertagesstätten gehören zu wichtigen Aufgaben einer Gemeinde. Besonders für junge Familien ist die Verfügbarkeit einer Kindertagesstätte und Betreuungsangeboten von großer Wichtigkeit. Die derzeitige Auslastung des Kindergartens in Ulrichstein übersteigt dessen eigentliche Kapazität bereits deutlich. Module sind containerartige Baugruppen, welche beliebig miteinander kombiniert werden können. Mit einer modularen Erweiterung des Kindergartens könnten kosteneffizient und flexibel neu Betreuungsplätze im Ulrichsteiner Kindergarten geschaffen werden. Somit wäre es der Stadt und dem Kindergarten möglich, neue Betreuungskapazitäten zu schaffen, ohne einen kostenintensiven Neu- oder Umbau vorzunehmen. Ein weiterer Vorteil einer modularen Erweiterung ist es, besser auf Fluktuation bei der Nachfrage reagieren zu können. Hiervon würde sowohl der Kindergarten, aber auch die Eltern profitieren, da verlässlich auf eine erhöhte Anfrage reagiert werden kann. Das kurze Zeitfenster für die Bearbeitung ergibt sich aufgrund der akuten Dringlichkeit sowie der Relevanz für den Haushalt des Jahres 2022.
16.07.2021
Gemeinsamer Antrag zum Ausbau des Digitalen Rathauses der Stadt Ulrichstein
Nachdem der Magistrat und die Stadtverwaltung eine Auflistung der umsetzbaren Möglichkeiten der Digitalisierung der Stadtverwaltung erstellt haben, sollen die aufgelisteten Möglichkeiten auf der Website ulrichstein.de in das Digitale Rathaus integriert werden.
Wir bitten darum, zuvor diesen Antrag zusammen mit der erstellten Auflistung des Magistrats auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses zu setzen.
Begründung:
Die Digitalisierung in allen Bereichen unseres Lebens hat in den letzten Jahren an Fahrt aufgenommen. Diese Entwicklung hat auch die kommunalen Verwaltungen erreicht. In vielen anderen Gemeinden sind bereits vorbildliche Beispiele für digitale Rathäuser zu finden. So sollten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern auch die Möglichkeit bieten, kommunale Behördengänge online durchzuführen. Dieser Vorgang wäre eine Steigerung der Effizienz und gleichzeitig eine Entlastung der Stadtverwaltung der Stadt Ulrichstein. Der Ausbau des Digitalen Rathauses hat auch den Effekt, dass die Vernetzung zwischen der Stadt und den Bürgerinnen und Bürgern verbessert werden wird. Hiervon profitieren insbesondere bestimmte Personen- und Berufsgruppen, welche die Stadtverwaltung nicht zu ihren Öffnungszeiten besuchen können. Der Ausbau des Digitalen Rathauses soll der erste wichtige Schritt und die Grundlage für zukünftige Digitalisierungsprojekte sein.